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Immatrikulation

Immatrikulationstermine:

Vom 05. bis 22. Oktober 2020  postalisch bei der Studentenkanzlei
https://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/termine/immatr_termine/index.html

Online Immatrikulation:

Die postalische Immatrikulation setzt das Ausfüllen des Online-Immatrikulationsantrages voraus. Insbesondere sind Sie dazu verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter der Sie bis zur Bestätigung der endgültigen Immatrikulation erreichbar sind.

Online-Immatrikulationsantrag

Der Link zum Online-Immatrikulationsantrag wird Mitte August für das folgende Wintersemester freigeschaltet.

Postalische Immatrikulation:

Alle Studienbewerberinnen und -bewerber müssen ihren Immatrikulationsantrag mit allen Unterlagen in Papierform postalisch an die Studentenkanzlei einsenden. Ihr ausgedruckter Immatrikulationsantrag und alle weiteren notwendigen Unterlagen müssen innerhalb dieser genannten Fristen in der Studentenkanzlei eingegangen sein. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

https://www.uni-muenchen.de/studium/hochschulzugang/bewerb_einschreib/verfahren/online_einschreib/index.html

Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse:

Jeder Studieninteressent muss bei der Immatrikulation eine formgebundene Versicherungsbescheinigung vorlegen, die den Zusatz "zur Vorlage bei der Hochschule" enthält und die aussagt, ob er gesetzlich oder nicht gesetzlich versichert ist.

Auch privat Versicherte müssen sich unter Vorlage des Versicherungsnachweises ihrer privaten Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (irgend einer gesetzliche KV) die  oben genannte formgebundene Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.   

Zulassungsbescheid:

Das Studienfach "Informatik Erweiterung" benötigt keinen Zulassungsbescheid!

 


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