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Erweiterungsfach

Hier erfahren Sie alles über Informatik als Erweiterungsfach (Gymnasium oder Realschule) und hier eine Zusammenfassung  mit Literaturhinweisen.

Informatik kann - wie die meisten anderen Studiengänge auch - als Drittfach studiert werden. Dabei müssen nur wenige Leistungspunkte nachgewiesen werden.

Für das Gymnasium sind dies laut LPO I, § 69

  • mindestens 10 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Technischen Informatik (Rechnerarchitektur, Rechnernetze, Betriebssysteme),
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines Softwaresystems (Modul P15). Da das Praktikum "SWEP" (Praktikum Software Engineering für Fortgeschrittene) auf das Praktikum "SEP" aufbaut, und Sie nach LPO nur ein Praktikum belegen müssen, wählen Sie ein Praktikum "SEP" aus.
    Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem oder mit unserer Sekretärin Sigrid Roden auf.

Für die Realschule ist dies laut LPO I, § 49

  • der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines Softwaresystems (Modul P10). Da das Praktikum "SWEP" auf das Praktikum "SEP" aufbaut, und Sie nach LPO nur ein Praktikum belegen müssen, wählen Sie ein Praktikum "SEP" aus.
    Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem oder mit unserer Sekretärin Sigrid Roden auf.

Wir empfehlen außerdem, die eine oder andere Didaktik-Vorlesung zu besuchen.

    Zusätzlich muss natürlich das Staatsexamen bestanden werden. Um sich inhaltlich dafür zu qualifizieren, empfehlen wir den Besuch der angebotenen Vorlesungen. (Vergleiche hierzu "Informatik Lehramt Gymnasium" und "Informatik Lehramt Realschule".)

    Interessantes: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, während des gesamten Arbeitsleben zu erweitern - Ihnen sind dabei keine zeitlichen Grenzen gesetzt - weder beim Beginn noch bei der Dauer!

    Einstellungschancen

    Das Studium eines Drittfachs wird bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt und kann somit die Einstellungschancen verbessern.

    Grundsätzlich wird zwischen einer "grundständigen" und einer "nachträglichen Erweiterung" unterschieden.

    grundständige Erweiterung: Im Drittfach wird sowohl das erste, als auch das zweite Staatsexamen abgelegt.

    Die Note wird dann gemäß folgender Formel berücksichtigt:

    nachträgliche Erweiterung: Die erste Lehramtsprüfung wird erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung, also erst nach dem zweiten Staatsexamen abgelegt bzw. auf das zweite Staatsexamen wird verzichtet.

    Die Note wird dann gemäß einer Formel berücksichtigt:

    Der Bonus für das Erweiterungsfach Informatik beträgt dabei bei der grundständigen Erweiterung 0,5, bei der nachträglichen Erweiterung 0,35.

    Rechenbeispiel für die grundständige Erweiterung:

    Fächerkombination Mathematik/Physik, Gesamtprüfungsnote 3,0; Erweiterung mit Informatik, erste Staatsexamensnote 2,0; zweite Staatsexamensnote 2,5; Bonus 0,5:

    (4 * 3 + 2,25) / 5 - 0,5 = 2,3

    Lesen Sie weiter auf der Homepage des Kultusministeriums.

     

     

     

     

     

     


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