Inhalte der Fachdidaktik
Nach § 33 LPO I sind (jeweils auf das konkrete Fach zu beziehende) Punkte Inhalt der Staatsexamen-Prüfung Informatik:
1. Theoriegeleitete fachdidaktische Reflexion
a) Fähigkeit, fachdidaktische Theorien, Konzeptionen und Forschungsfragen des betreffenden Fachs zu rezipieren, zu reflektieren und auf die fachspezifischen Lehr- und Lernbedingungen anzuwenden,
b) Kenntnis der Bildungsaufgaben, Lernziele und Lernbedingungen des betreffenden Fachs in den einzelnen Schularten,
c) Kenntnis der Beiträge des betreffenden Fachs für die Erfüllung der fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsaufgaben der jeweiligen Schulart.
2. Fachbezogenes Unterrichten
a) Kenntnis der Verfahren, Fachunterricht in unterschiedlicher Breite und Tiefe theoriegeleitet und wissenschaftlich begründet zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
b) Kenntnis von Möglichkeiten, fachliche Prinzipien und fachspezifische Arbeitsweisen gemäß den Erfordernissen und Bildungszielen der jeweiligen Schulart sach- und schülergerecht einzuführen, weiterzuentwickeln und den erreichten Stand zu beurteilen,
c) Kenntnis von Modellen, fachliche Lernprozesse im Sinn selbst regulierten Lernens zu konzipieren und unter dem Einsatz unterschiedlicher Medien zu arrangieren,
d) Kenntnis der Möglichkeiten zur Vermittlung von Medienkompetenz im betreffenden Fach.
3. Fachbezogenes Diagnostizieren und Beurteilen
a) Kenntnis von Methoden, Lernprozesse in den einzelnen Unterrichtsfächern und deren Ergebnisse auf der Basis von Fremd- und Selbstevaluation zu diagnostizieren und zu beurteilen,
b) Kenntnis von Möglichkeiten, Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Begabungen, Leistungsstände und Interessenlagen von Lernenden zu reflektieren und ihren Einsatz zu diskutieren.
4. Fachbezogene Kommunikation
a) Fähigkeit, fachliche Fragestellungen zu analysieren und innerhalb und außerhalb der Schule zu kommunizieren,
b) Fähigkeit, insbesondere fachspezifische, aber auch überfachliche Bildungs- und Erziehungsaufgaben des betreffenden Fachs in den einzelnen Schularten zu diskutieren,
c) Überblick über Geschichte und Stellung des betreffenden Fachs im Fächerkanon der einzelnen Schularten.
Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile in Fachdidaktik richten sich nach den Bestimmungen über die einzelnen Fächer.