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Überblick über das Studium

Auf dieser Seite sammeln wir Informationen über das Studium Lehramt Informatik.

Das Wichtigste: Die Ordnungen

Hier geht es darum, was die LPO ist und was die Studienordnung der LMU.

Das Lehramtsstudium wird geregelt durch die Lehramtsprüfungsordnung LPO I. Dort steht, was man alles an einer Universität an Leistungen erbracht haben muss, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden.Welche Inhalte dann im Examen geprüft werden, das steht in der begleitenden Verwaltungsvorschrift dazu.

Jede Universität muss ihre Studiengänge so anlegen, dass alle Bedingungen der LPO erfüllt werden. Details dazu stehen in der Studienordnung der LMU (Gymnasium/Realschule). Man kann die Leistungen im Prinzip aber auch an verschiedenen Universitäten erbringen, wenn man an mehreren studiert. Damit diese Leistungen vergleichbar sind, wurde das ECTS-System (European Credit Transfer System) eingeführt, und deshalb legt die LMU für jede Veranstaltung eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten fest.

Am wichtigsten ist, dass man die Bedingungen der LPO erfüllt, denn die ist das, was eigentlich gilt. Diese Bedingungen sollten erfüllt sein, wenn man sich an die Studienordnung der LMU hält; wenn man sie auf andere Art erfüllt, ist das auch möglich. Bei der Zulassung zum Examen muss man dem Prüfungsamt nachweisen, dass man die in der LPO formulierten Bedingungen erfüllt hat.

Die Studienordnung

Hier wird beschrieben, was die Studienordnung der LMU ist.

Die Studienordnung der LMU macht Vorschläge, was man in welchem Semester besuchen sollte, um die fürs Examen notwendigen Kenntnisse und Belegungspunkte zu erbringen. Man kann durchaus von ihr abweichen, wenn man möchte. Eigentlich sind die Studienordnungen der verschiedenen Fächer so koordiniert, dass es keine Kollisionen mit dem zweiten studierten Fach gibt (bei Informatik und an der LMU: Englisch, Mathematik, Wirtschaft; bei Realschule auch Physik). Das kann leider nicht bei jeder Veranstaltung eingehalten werden.

Die LPO I

Hier wird beschrieben, was die LPO ist.

In der LPO stehen Einzelheiten zum erziehungswissenschaftlichen Studium, zu allgemeinen Schulpraktika, zum fachwissenschaftlichen Studium (d.h. Informatik) und fachdidaktischen Studium (d.h. Fachdidaktik Informatik).

Wichtig sind für die Informatik § 22 (Zulassungsvoraussetzungen allgemein), § 33 (Fachdidaktik), § 34 (Praktika allgemein), § 49 (Informatik Realschule) und § 69 (Informatik Gymnasium); neben dem fachwissenschaftlichen Studium gibt es noch das Erziehungswissenschaftliche Studium (§ 32).

Zulassungsvoraussetzungen laut LPO (Informatik)

Hier geht es darum, welche Voraussetzungen man laut Kultusministerium erfüllen muss, um zur Prüfung in Informatik zugelassen zu werden. Weitere Einzelheiten zu bestimmten vorgeschriebenen Kursen stehen in § 49 bzw. § 69.

Für Lehramt Gymnasium (§ 22 Abs. 2 Nr 3):

  • Man braucht 92 fachwissenschaftliche ECTS-Punkte (in § 69 genauer geklärt).
  • Man braucht 10 fachdidaktische ECTS-Punkte (in §33 und §69 genauer geklärt).
  • Man braucht 10 ECTS-Punkte für die Hausarbeit (nennt man oft auch: Zulassungsarbeit) - das kann in Informatik sein, muss aber nicht.
  • Man braucht weitere 15 ECTS, die man sich selber zusammensuchen darf aus einer beliebigen Kombination von fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Veranstaltungen in den beiden Fächern, und aus der Hausarbeit, falls die - je nach Uni - mit mehr als 10 ECTS veranschlagt wird. (An der LMU wird die Hausarbeit bereits mit 12 ECTS verrechnet.) Anders als bei der Realschule zählen weitere EWS-Veranstaltungen hierbei nicht.
  • Daneben 35 Credits für EWS-Veranstaltungen, darunter möglicherweise weitere Fachdidaktik, und 6 für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum.

Das macht pro Fach 102 ECTS, dazu 10 ECTS für die Hausarbeit und 15 weitere fachwissenschaftliche oder fachdidaktische ECTS. Zusammen mit EWS und Praktikum sind das 270 ECTS, davon müssen 229 fachlich und 41 EWS/pädagogisch sein.

    Für Lehramt Realschule (§ 22 Abs. 2 Nr 2):

    • Man braucht 60 fachwissenschaftliche ECTS-Punkte (in § 49 genauer geklärt).
    • Man braucht 12 fachdidaktische ECTS-Punkte (in §33 und §49 genauer geklärt).
    • Man braucht 10 ECTS-Punkte für die Hausarbeit (nennt man oft auch: Zulassungsarbeit) - das kann in Informatik sein, muss aber nicht.
    • Man braucht weitere 15 ECTS, die man sich selber zusammensuchen darf aus einer beliebigen Kombination von EWS-Veranstaltungen, dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Veranstaltungen in den beiden Fächern, und aus der Hausarbeit, falls die - je nach Uni - mit mehr als 10 ECTS veranschlagt wird. (An der LMU wird die Hausarbeit bereits mit 12 ECTS verrechnet.)
    • Dazu 35 Credits für EWS-Veranstaltungen, darunter möglicherweise weitere Fachdidaktik, und 6 für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum.

    Das macht pro Fach 72 ECTS, dazu 10 ECTS für die Hausarbeit und 15 weitere weitgehend frei zu wählende ECTS. Zusammen mit EWS und Praktikum sind das 210 ECTS, davon mindestens 154 fachlich, mindestens 41 EWS/pädagogisch, und 15 beliebig.

      Studienprogramm an der LMU (Informatik)

      Hier geht es darum, wie die Studienordung der LMU die Vorgaben der LPO interpretiert.

      Lehramt Gymnasium

      Wenn man sich an das vorgeschlagene Informatik-Studienprogramm hält, erhält man unter anderem folgene Credits:

      • 93 ECTS fachwissenschaftlich (in jedem Fach).
      • 12 ECTS fachdidaktisch (in jedem Fach).
      • 12 ECTS in der Hausarbeit in einem Fach.
      • 3 ECTS im Rahmen des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums in einem Fach. (Das entspricht der Begleitveranstaltung dazu.) Das kann Informatik sein.
      • 6 ECTS im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums.
      • 36 ECTS im EWS.
      • 6 ECTS fachdidaktisch oder fachwissenschaftlich frei zu wählen.

      Das macht pro Fach 105 ECTS, dazu weitere 15 ECTS durch Hausarbeit und die fachspezifische Begleitveranstaltung zum Praktikum. Das sind 225 ECTS; dazu sieht die Studienordnung vor, dass man 6 weitere ECTS nach freier Wahl aus Veranstaltungen der beiden Fächer erbringt. Das macht dann 231 fachgebundene ECTS und insgesamt 273 ECTS, drei mehr als die LPO als Minimum vorsieht.

      Lehramt Realschule

      Wenn man sich an das vorgeschlagene Informatik-Studienprogramm hält, erhält man unter anderem folgene Credits:

      • 60 ECTS fachwissenschaftlich (in jedem Fach).
      • 12 ECTS fachdidaktisch (in jedem Fach).
      • 12 ECTS in der Hausarbeit in einem Fach.
      • 3 ECTS im Rahmen des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums in einem Fach. (Das entspricht der Begleitveranstaltung dazu.) Das kann Informatik sein.
      • 6 ECTS im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums.
      • 36 ECTS EWS.
      • 12 ECTS fachdidaktisch oder fachwissenschaftlich frei zu wählen.

        Macht zusammen 213 ECTS, drei mehr als die LPO als Minimum vorsieht.

        Das fachdidaktische Studium an der LMU

        Hier geht es darum, welche fachdidaktischen Veranstaltungen für Informatik die LMU anbietet, so dass die Bedingungen der LPO erfüllt werden.

        Die LPO verlangt ein Minimum von 12 (Realschule) bzw. 10 ECTS (Gymnasium) fachdidaktischen Veranstaltungen pro Fach, hier also bei Informatik. An der LMU ist für beide Studiengänge vorgesehen, dazu folgende Veranstaltungen zu besuchen:

        • Vorlesung Fachdidaktik I (3 ECTS) - wird auch an der TU München angeboten und kann dort besucht werden
        • Vorlesung Fachdidaktik II (3 ECTS)
        • Fachdidaktisches Praktikum/Informatiksysteme aus fachdidaktischer Sicht (3 ECTS) - Teilmodul 13.2 (Gymnasium) bzw. 12.1 (Realschule)
        • Fachdidaktisches Seminar dazu (3 ECTS) - Teilmodul 13.3 (Gymnasium) bzw. 12.2 (Realschule); wird zur Zeit für Realschule als Blended-Learning-Kurs angeboten

        Man kann von dieser Belegung abweichen, solange man die vorgeschriebene Anzahl an fachdidaktischen ECTS erbringt. (Vorgeschrieben ist in der LPO allerdings das Praktikum zur Anwendung von Informatiksystemen aus fachdidaktischer Sichtm, auf das man also nicht verzichten darf.)

        Weitere Möglichkeiten zum Erwerb fachdidaktischer ECTS sind:

        • Das Begleitseminar zum studienbegleitenden Praktikum, das im Fach Informatik abgelegt werden kann (3 ECTS). In der Studienordnung der LMU sind diese Credits allerdings bereits in die insgesamt zu erbringen Leistungen eingerechnet.
        • Nach § 33 LPO I soll in fachwissenschaftlichen Veranstaltungen auch die Erschließung fachwissenschaftlicher Inhalte für den Unterricht berücksichtigt werden; es können Lehrveranstaltungen gemeinsam durchgeführt werden; je nach Schwerpunktsetzung können in einem solchen Fall von Studierenden erbrachte Leistungen für die Fachwissenschaft oder für die Fachdidaktik zählen.
        • Planung und Durchführung eines Workshops zur Lehrerfortbildung am TdI (Tag der Informatiklehrerinnen und -lehrer) jeweils Anfang Juli an der LMU - nach Rücksprache mit den Veranstaltern.
        • Ein zusätzliches mehrwöchentliches Praktikum an einer Schule etwa in Form der Begleitung des Systembetreuers dort, nach Rücksprache mit dem Lehrstuhl.

        Leicht zu verwechseln: Die Praktika.

        Hier geht es darum, was alles "Praktikum" genannt wird, und warum die alle wenig mit einander zu tun haben.,

        Es gibt ganz verschiedene Veranstaltungen, die leider alle Praktikum heißen, und die man deswegen leicht durcheinander bringt. Hier ein kurzer Überblick.


        1. Es gibt Praktika, die man in der Informatik ablegen muss. Weil diese Praktika für einen Lehramts-Informatikstudiengang verpflichtend sind, steht auch etwas zu ihnen in der Studienordnung Informatik:

        Softwareentwicklungspraktikum/Praktikum zur Praktischen Programmierung

        Wer Informatik studiert, muss erfolgreich am Softwareentwicklungspraktikum (SEP) teilnehmen (Modul P5), welches von der LMU im Wintersemester angeboten. In der LPO heißt das SEP "Praktikum zur Praktischen Programmierung".

        Das SEP findet im Rahmen einer Veranstaltung zusammen mit anderen Studenten statt, die Bewerbung dazu erfolgt über Uni2Work. Man lernt darin, wie man Software entwirft und programmiert. Anders als die anderen Praktika hat es also nichts mit Schülern zu tun. Hier weitere Informationen dazu (pdf).
        Sie können aus allen angebotenen SEPs (auch das SEP für Nebenfächler) eines auswählen!

        Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines Softwaresystems

        Außerdem muss man das Modul P10 (Realschule) bzw. P15 (Gymnasium) absolvieren. 

        Dieses Praktikum findet nicht als Veranstaltung statt. Stattdessen macht man mit dem Prüfer (meist einem der abgeordneten Lehrer am Lehrstuhl) ein Thema aus und programmiert dann selbstständig ein Softwaresystem im Umfang von 3 Monaten/200 Arbeitsstunden, schreibt einen Bericht von 30-50 Seiten dazu und präsentiert das Projekt in einer Prüfung.

        Auch hier geht nicht um Schülerkontakt, sondern um Softwareentwicklung. Hier weitere Informationen dazu (pdf). Im Rahmen einer Prüfung wird die Arbeit präsentiert; beachten Sie die Hinweise zur Themenauswahl und die Hinweise zur Präsentation und zur begleitenden Arbeit.

        Fachdidaktisches Praktikum/Informatiksysteme aus fachdidaktischer Sicht

        Diese Veranstaltung ist das Teilmodul 13.2 (Gymnasium) bzw. 12.1 (Realschule) der Prüfungsordnung und heißt dort "Fachdidaktisches Praktikum", in der LPO "Praktikum zu Anwendung von Informatiksystemen aus fachdidaktischer Sicht." Hier geht darum, welche Softwaresysteme sich für die Schule besonders eignen. Hier kann es zu gelegentlichem Schülerkontakt kommen.


        2. Es gibt Praktika, die man in der Informatik ablegen kann, aber nicht muss. Deshalb steht auch nichts zu ihnen in der Studienordnung Informatik:

        Orientierungspraktikum/pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (§ 34 LPO I)

        Diese beiden Praktika werden hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Man verbringt dabei einige bzw. etliche Wochen an einer Schule und besucht den Unterricht verschiedener Jahrgangsstufen in beiden Fächern. Außerdem hat man Gelegenheit, schon mal erste Stunden zu halten. Die Uni hat mit diesen Praktika gar nichts zu tun.

        Studienbegleitendes Praktikum (§ 34 LPO I)

        Dieses Praktikum legt man in einem der beiden Fächer ab. Das kann also Informatik sein, oder auch Englisch, Mathematik, Wirtschaft, Physik. Bei diesem Praktikum verbringt man ein Semester lang jede Woche einen Tag an einer Schule. An dieser Schule gibt es einen Betreuungslehrer, der das Praktikum dort organisiert. An welchen Schulen es diese Betreuungslehrer und die entsprechenden Praktika gibt, das entscheidet das Prüfungsamt, nicht die Universität.

        Außerdem muss das Praktikum begleitet werden durch eine Veranstaltung an der Universität. Der Universität steht es weitgehend frei, welche (fachdidaktische) Veranstaltung als Begleitveranstaltung ausgewiesen wird (meist ein eigenes Seminar dazu; es kann aber auch eine Vorlesung sein).


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